Hinweise zum Tuning

Die von uns angebotenen Bauteile weisen hinsichtlich ihrer Zulässigkeit und/oder Verwendbarkeit unterschiedliche Merkmale auf, die wir bei der jeweiligen Artikelbeschreibung mit angeben. Sofern kein Hinweis vorhanden ist, handelt es sich um ein Produkt für den Motorsport, welches nicht für den Betrieb im Straßenverkehr bestimmt ist. Hierbei ist von Dir zusätzlich zu beachten, dass mehrere verschiedene Tuningmaßnahmen miteinander harmonieren müssen und gewählte Teilekombinationen zulässig sind. Die Zulässigkeit der Teile ist dabei kein Indiz für die Qualität des Bauteils!

Wir bitten um Verständnis, dass wir für die rechtliche und technische Unbedenklichkeit Deiner Tuningmaßnahmen nicht einstehen können. Bei der Montage durch unsere Werkstatt in 51469 Bergisch Gladbach, kümmern wir uns selbstverständlich um die fachgerechte Montage und falls möglich auch um die sachgemäße Abnahme durch einen technischen Prüfdienst.

Insoweit kann für die Artikel zum Beispiel

  • eine allgemeine Betriebserlaubnis (ABE),
  • ein Teilegutachten und/oder
  • eine EG/EWG/EC-Genehmigung vorliegen,

es kann aber auch eine

– Einzelabnahme

notwendig sein.

Zur Erläuterung:

Allgemeine Betriebserlaubnis (ABE)
Eine ABE ist eine Genehmigung die meist besonders einfach zu montierenden Teilen beiliegt. Nach der Modifikation am Fahrzeug mit diesen Teilen ist keine weitere Maßnahme nötig. Die Fahrzeug Betriebserlaubnis bleibt erhalten und das Fahrzeug kann weiter genutzt werden. Allerdings ist darauf zu achten, dass alle Anweisungen und Auflagen aus der ABE eingehalten werden und Dein Fahrzeugtyp in der ABE aufgeführt ist! Die ABE muss im Fahrzeug mitgeführt werden.

Teilegutachten

Das Teilegutachten enthält genaue Anweisungen und Auflagen, die unbedingt zu beachten sind. Um zu vermeiden, dass Tuning Teile falsch angebracht oder Modifikationen falsch durchgeführt werden, muss das Fahrzeug nach dem Umbau einem technischen Prüfdienst (z.B. TÜV) vorgeführt werden. Hier wird nicht nur die Übereinstimmung des Gutachtens mit dem zugehörigen Teil und auch dem entsprechenden Fahrzeug-Typ überprüft, sondern auch die Qualität des Umbaus. Die Fahrzeug Betriebserlaubnis erlischt direkt nach dem Umbau vorübergehend, bis der Umbau „abgenommen“ wurde. Das Fahrzeug darf in der Zwischenzeit nur für die direkte Fahrt zur Prüfstelle bewegt werden.

EG/EWG/EC-Genehmigung

Diese Genehmigungen entsprechend weitestgehend der ABE, sind aber zusätzlich für den gesamten EU-Raum gültig. Teile mit einer dieser Genehmigungen, müssen dem technischen Prüfdienst nicht vorgeführt werden. Auch hier gilt, dass alle Anweisungen und Auflagen der Hersteller, sowie der Genehmigungen eingehalten werden und der Fahrzeugtyp in der jeweiligen Genehmigung aufgeführt ist. Die Genehmigung ist im Fahrzeug mitzuführen.

Einzelabnahme

Spezielle Bauteile, für die keinerlei Gutachten oder Genehmigung vorliegt, können beim technischen Prüfdienst per Einzelabnahme genehmigt werden. Der Aufwand und somit auch der Kostenpunkt der Prüfung hängt von Art und Umfang des Umbaus ab und liegt im Ermessen des jeweiligen Prüfers. Bitte kläre diese Möglichkeit vorab mit einer technischen Prüfstelle Deiner Wahl ab!